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Der Kreistag

Der Kreistag ist das wichtigste politische Organ des Landkreises. Er vertritt die Kreisbürger. Der aktuelle Kreistag wurde am 2. März 2008 für die nächsten sechs Jahre gewählt und hat sich am 5. Mai 2008 konstituiert, also an diesem Tag quasi seinen Dienst angetreten.

Der Unterallgäuer Kreistag besteht aus dem Landrat und 60 Kreisräten. Wie viele Kreisräte ein Landkreis hat, richtet sich übrigens nach der Einwohnerzahl. Derzeit sind es rund 135.000 Bürger. Sollten einmal über 150.000 Menschen im Unterallgäu leben, würde die Zahl der Kreisräte auf 70 steigen.

 

Der Kreistag selbst entscheidet laut der bayerischen Landkreisordnung über 21 festgelegte Angelegenheiten. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Kreistag die Haushaltssatzung und den Finanzplan des Landkreises beschließt und öffentliche Abgaben und Gebühren festsetzt. Daneben kann der Kreistag Satzungen erlassen, ändern und aufheben. Der Kreistag bestellt auch den Kreisausschuss und beschließt, welche weiteren Ausschüsse gebildet werden und für welche Angelegenheiten diese zuständig sind.

Zudem wählt der Kreistag den Stellvertreter des Landrats und bestimmt die weiteren Stellvertreter. Der Kreistag kann zum Beispiel auch darüber entscheiden, wo die Kreisverwaltung ihren Sitz hat und wie der Landkreis heißt. Insgesamt gesehen fasst der Kreistag also vor allem grundsätzliche Entscheidungen über die Arbeit des Landkreises, über Einzelheiten entscheiden – vereinfacht gesagt – die Ausschüsse. Einen Einfluss auf die Arbeit des Landratsamtes als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat der Kreistag mit seinen Ausschüssen allerdings nicht.

 

Der Unterallgäuer Kreistag kommt mehrmals im Jahr zu Sitzungen zusammen. Hinzu kommen Ausschusssitzungen. Grundsätzlich sind alle diese Sitzungen öffentlich: Jeder Bürger kann sich also selbst ein Bild davon machen, wie die Entscheidungen der Kreisgremien getroffen werden. Mitreden darf man als Bürger allerdings in einer öffentlichen Sitzung nicht – außer man bekommt ausdrücklich das Rederecht erteilt.

Die Öffentlichkeit wird von einer Sitzung nur dann ausgeschlossen, wenn es zum Beispiel um Grundstücksangelegenheiten, die Vergabe von Bau- oder sonstigen Aufträgen oder Personalangelegenheiten geht. Oder aber, wenn – wie es in der Geschäftsordnung des Kreistags wörtlich heißt – „das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner Personen der öffentlichen Behandlung entgegenstehen“.

 

Weitere Informationen

  • Eine Übersicht über die Sitzverteilung im Kreistag 2008 bis 2014 finden Sie hier.
  • Genaueres über die einzelnen Ausschüsse des Unterallgäuer Kreistags und ihre Aufgaben erfahren Sie hier.
  • Nähere Informationen über alle Kreisräte finden Sie auf dieser Seite.
 

Ansprechpartner

Büro des Landrats

Josef Strobel
Telefon: (08261) 995-254

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